IV Abrechnung und andere Zahlungen
Die IV übernimmt in den meisten Fällen die Kosten für eine Perücke:
Vor Erreichen des AHV- Alters bezahlt die Kasse bis max. Fr.1500 .- pro Jahr.
AHV- Bezüger erhalten bis max. Fr.1000.- pro Jahr.
Als offizieller Partner der IV helfe ich Ihnen gerne beim Erstellen des Antrag Formular.
dabei benötigen wir ein Arztzeugnis sowie die Krankenkasse Karte und Personalausweis / Pass / ID / Aufenthalt C Ausweis für nicht Schweizer .
Sollten Sie noch keine Kosten Zusage der IV besitzen,
dann bitte ich Sie nur gegen Barzahlung dies zu Begleichen.