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bild 39 Haare

IV Abrechnung und  andere Zahlungen

Die IV  übernimmt in den meisten Fällen die  Kosten für eine Perücke:

Vor Erreichen des AHV- Alters bezahlt die Kasse bis max. Fr.1500 .- pro Jahr.
AHV- Bezüger erhalten bis max. Fr.1000.- pro Jahr.

Als offizieller Partner  der IV  helfe ich Ihnen gerne beim Erstellen des Antrag Formular.
dabei benötigen wir ein Arztzeugnis sowie die Krankenkasse Karte und Personalausweis / Pass / ID / Aufenthalt C Ausweis für nicht Schweizer .

Sollten Sie noch keine Kosten Zusage  der  IV besitzen,
dann  bitte ich Sie nur gegen Barzahlung dies zu Begleichen.
  
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